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   OVG Schleswig-Holstein, 26.08.2011 - 1 MB 11/11   

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https://dejure.org/2011,85929
OVG Schleswig-Holstein, 26.08.2011 - 1 MB 11/11 (https://dejure.org/2011,85929)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.08.2011 - 1 MB 11/11 (https://dejure.org/2011,85929)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. August 2011 - 1 MB 11/11 (https://dejure.org/2011,85929)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 8 B 14/11
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.08.2011 - 1 MB 11/11
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.11.2008 - 4 B 58.08

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch Anwendung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.08.2011 - 1 MB 11/11
    Dabei kann angesichts der festgestellten sehr hohen Beurteilungspegel, die selbst die Immissionsrichtwerte für Kerngebiete (45 dB(A) nachts) drastisch überschreiten, dahingestellt bleiben, ob strikt auf die Immissionsrichtwerte für Kurgebiete abzustellen ist, oder ob der Antragstellerin wegen der unmittelbaren Nähe zur Friedrichstraße, die - soweit ersichtlich - nicht durch Bebauungsplan überplant ist, etwas höhere Lärmpegel zuzumuten sind (sogenannte Mittelwertrechtsprechung, vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 06.11.2008 - 4 B 58/08, juris mwN).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.08.2011 - 1 MB 11/11
    Zweck des Gebietserhaltungsanspruchs ist es, die Verhinderung einer "schleichenden Umwandlung" eines Baugebiets auch unabhängig von konkreten Beeinträchtigungen zu ermöglichen (BVerwG, Beschl. v. 18.12.2007 - 4 B 55/07 - NVwZ 2008, 427).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82

    Bebauungsrecht - Großhandel - Einzelhandel - Wechsel - Nutzungsänderung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.08.2011 - 1 MB 11/11
    Jedenfalls wegen der Schallschutzanforderungen ist die Genehmigungsfrage durch den Betrieb der Diskothek ... in den als Tanzcafé genehmigten Räumlichkeiten neu aufgeworfen worden, so dass es sich hierbei um eine erhebliche Nutzungsänderung gemäß § 29 Abs. 1 BauGB handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.02.1984 - 4 C 25.82 - BVerwGE 68, 360; Urt. v. 18.04.1996 - 4 C 17/94 - BRS 58 Nr. 55).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 17.94

    Bauplanungsrecht: Unterbringung mehrerer Spielhallen in einer Vergnügungsstätte,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.08.2011 - 1 MB 11/11
    Jedenfalls wegen der Schallschutzanforderungen ist die Genehmigungsfrage durch den Betrieb der Diskothek ... in den als Tanzcafé genehmigten Räumlichkeiten neu aufgeworfen worden, so dass es sich hierbei um eine erhebliche Nutzungsänderung gemäß § 29 Abs. 1 BauGB handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.02.1984 - 4 C 25.82 - BVerwGE 68, 360; Urt. v. 18.04.1996 - 4 C 17/94 - BRS 58 Nr. 55).
  • VG Hamburg, 04.04.2024 - 12 E 1273/24

    Mögliche Verletzung des Gebietserhaltungsanspruchs: Keine einstweilige Anordnung!

    Eine nur vorübergehende, durch eine verwaltungsgerichtliche Klage angegriffene Verletzung der Gebietsart kann kein Vorbild für weitere Gebietsverletzungen sein und ist nicht geeignet, eine Umwandlung des Baugebiets zu bewirken (vgl. VGH München, Beschl. v. 16.4.2019, 15 CE 18.2652, juris Rn. 24; OVG Schleswig, Beschl. v. 17.7.2012, 1 MB 23/12, juris Rn. 27; Beschl. v. 26.8.2011, 1 MB 11/11, juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 16.04.2019 - 15 CE 18.2652

    Antrag auf Erlassung einer Regelungsanordnung

    Eine nur vorübergehende, durch eine verwaltungsgerichtliche Klage angegriffene Verletzung der Gebietsart kann kein Vorbild für weitere Gebietsverletzungen sein und ist nicht geeignet, eine Umwandlung des Baugebiets zu bewirken (ebenso OVG Schleswig-Holstein, B.v. 26.8.2011 - 1 MB 11/11 - juris Rn. 5, 8; B.v. 17.7.2012 - 1 MB 23/12 - juris Rn. 27).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.07.2012 - 1 MB 23/12

    Erteilung einer Baugenehmigung für eine in einer Gemengelage neben einer

    Eine nur vorübergehende, durch eine verwaltungsgerichtliche Klage angegriffene Verletzung der Gebietsart kann kein Vorbild für weitere Gebietsverletzungen sein und ist nicht geeignet, eine Umwandlung des Baugebiets zu bewirken (Beschl. des Senats v. 26.08.2011, 1 MB 11/11, S. 6 d. Abdr.).
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